Online-Meldung für Wirtschaftsdüngerabgabe leicht gemacht
Um mehr Transparenz in die Nährstoffströme im Land zu bringen, hat das Landwirtschafts- und Umweltministerium Schleswig-Holstein mit Beginn des Jahres die elektronische Erfassung des Verbleibs von Wirtschaftsdünger verbindlich gemacht.
“Verordnung für das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger”
Demnach müssen ab diesem Jahr in Schleswig-Holstein Nährstoffflüsse nach der “Verordnung für das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger” (pdf, 53 KB) elektronisch erfasst werden.
Wer ist meldepflichtig?
Die Verordung zur Nachweispflicht betrifft die Betreiber aller landwirtschaftlichen Betriebe und Biogasanlagen, die pro Jahr mehr als 200 t Frischmasse an Wirtschaftsdüngern in Verkehr bringen.
Wie funktioniert das Meldeprogramm?
Ausführliche allgemeine Informationen und eine Anleitung zum Umgang mit dem Meldeprogramm (pdf, 667 KB) finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer SH.
Wie können Sie es sich leicht machen?
Delegieren Sie das Befördern, Vermitteln und Melden einfach gleich an uns!!
Blunk als Beförderer
Blunk fungiert für Sie als reiner Beförderer (formal: Beförderung durch Dritte). Sie tragen dazu in das Online-Formular lediglich unseren Firmennamen und unsere Firmenadresse ein.
Blunk als Abnehmer
Sie geben Wirtschaftsdünger an uns ab und wir vermitteln diesen (ggfs. auch zu einem späteren Zeitpunkt) weiter an geeignete Abnehmer. In diesem Fall benötigen Sie für die ordnungsgemäße Meldung unsere Betriebsnummer.
Blunk als Bevollmächtigter
Beauftragen Sie uns regelmäßig mit der Vermittlung Ihrer Nährstoffe! Mit einer Vollmacht von Ihnen erledigen wir für Sie dann immer automatisch auch die Meldung in der Online-Datenbank!
Der erste Schritt
Rufen Sie einfach den Kollegen Jonas Ostermann an! Lassen Sie sich die verschiedenen Möglichkeiten, der Meldepflicht mit wenig Aufwand nachzukommen, unverbindlich erläutern!