Pflanzenschutz-Sachkundenachweis: Pflicht ab 2015!

Der bundeseinheitliche Sachkundeausweis in Form einer Scheckkarte wird ab dem 26. November 2015 für alle Pflanzenschutz-Sachkundigen Pflicht.  Das neue Verfahren für die Bescheinigung der Sachkunde im Pflanzenschutz gilt mit Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes vom 14.02.2012 und Verabschiedung der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 27.06.2013.

Sachkundeschein Pflanzenschutz selbst machen

Die Prüfung zum Pflanzenschutz-Sachkundigen und der neue bundeseinheitlich Pflanzenschutz-Sachkundeausweis ist Pflicht für jeden, der beruflich

  • Pflanzenschutzmittel anwendet oder
  • Pflanzenschutzmittel verkauft,
  • Nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit im Pflanzenschutz anleitet oder beaufsichtigt oder
  • über den Pflanzenschutz berät.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachen stellt dazu detaillierte Informationen (u.a. auch zum Antragsverfahren für den Nachweis) zur Verfügung.

Die einfachere Alternative: Pflanzenschutzmaßnahmen beauftragen

Wer die Zeit, Nerven und Ressourcen für Lehrgänge, Prüfungen und Antragsverfahren besser nutzen will, beauftragt kurzerhand für nachweislich sachkundigen Pflanzenschutz Dienstleister wie Blunk !

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