Für die Umwelt-Teams in Schleswig-Holstein beginnt die Knickpflege-Saison
Seit dem 1. Oktober steht für die Blunk Umwelt-Teams in Schleswig-Holstein u.a. die fachgerechte Pflege der Knicks auf dem Programm. Hier ein Überblick zu den ökologischen Grundlagen, rechtlichen Vorgaben und zur effizienten Verwertung des Schnittguts bei der Knickpflege.
Funktionen und ökologische Bedeutung der Knicks
Knicks, auch Wallhecken genannt, sind seit dem 18. Jahrhundert prägende Landschaftselemente in Schleswig-Holstein und seit 2023 von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe anerkannt.
Ihr Ursprung liegt in der traditionellen Flurabgrenzung und der nachhaltigen Holzgewinnung. Über den reinen Grenzschutz hinaus übernehmen die Wallhecken im Land weitere wichtige Aufgaben.
Flora & Fauna im Knick
Die Wallhecken ziehen sich aktuell auf einer Länge von 55.000 Kilometern durchs Land. Sie
- bieten Lebensraum für rund 7.000 (!) Tierarten,
- verbessern das Lokalklima,
- verhindern Erosion durch Wind und
- stärken die Vernetzung von Biotopen im Land.
Aufbau, Artenzusammensetzung und Pflege beeinflussen maßgeblich den Wert eines Knicks für Flora und Fauna.
Pflegezeitraum und gesetzliche Rahmenbedingungen
Knicks stehen als besonders geschützte Biotope unter dem Landesnaturschutzgesetz.
Der zulässige Pflegezeitraum reicht in Schleswig-Holstein vom 1. Oktober bis zum jeweils letzten Februartag.
Effiziente Pflege und Lebensraum-Erhaltung
Dabei ist fachgerechtes „Auf-den-Stock-Setzen“ der Knicks nur alle 10 bis 15 Jahre erlaubt, früheres Knicken gilt als Verstoß.
Zudem sollten längere Knickverbünde nur abschnittsweise bearbeitet werden, um Lebensräume zu erhalten und kahlschlagähnliche Situationen zu vermeiden.
In Abstimmung mit unseren Kunden finden unsere Fachberater hier immer eine Lösung, um Pflegemaßnahmen optimal effzient zu halten und gleichzeitig den Lebensraum Knick bestmöglich zu erhalten.
Knickpflege mit Blunk
Unsere Umwelt-Teams bringen alles Nötige für die saubere, effiziente Pflege von Knicks mit:
- umfassende Erfahrung und Fachkenntnisse,
- leistungsstarke Knickpflege-Technik und
- moderne Maschinen für Verwertung und Abtransport des Schnittguts.
Denn bei der Knickpflege geht es nicht nur um einen beliebigen Rückschnitt aller Büsche und Bäume auf einem Knickwall. Vielmehr gilt es, umsichtig vorzugehen, damit der Knick gesund bleibt und alle Regeln eingehalten werden.
Unsere Fachberater unterstützen unsere Kunden hier gern mit fachlichem Rat – und auch bei der Einholung ggf. nötiger Genehmigungen.
Überhälter
Beim “Auf den Stock setzen” des Knicks muss pro 40 bis 60 Meter mindestens ein Überhälter (Baum ab 1 Meter Stammumfang, gemessen auf 1 Meter Höhe) erhalten bleiben.
Bäume ab 2 Meter Stammumfang genießen als landschaftsprägende Elemente einen dauerhaften Schutz; das Entfernen ist nur mit behördlicher Genehmigung ausnahmsweise möglich.
Für zwei- und mehrstämmige Bäume gelten noch einmal andere Regeln.
Seitlicher Rückschnitt
Seitliche Rückschnitte von Knicks dürfen im Zeitraum 17.9. bis 15.02. erfolgen, aber frühestens drei Jahre nach der Hauptmaßnahme.
In der Vegetationsperiode darf nur der diesjährige Zuwachs entfernt werden, generell maximal bis zu einer Höhe von 4 Metern im Abstand von 1 Meter vom Knickfuß. Dabei ist der Artenschutz strikt zu beachten.
Blunk-Maschinen im Knickpflege-Einsatz
- Raupenbagger und Mobilbagger
- mit Fällgreifer und Knickschere
- Mulag Knicksäge
- mobiler Jenz Holzhacker
- LKW & Ladewagen oder
- Schlepper mit Mulden für Holzhackschnitzel-Abfuhr
Verwertung des Schnittguts vor Ort
Das bei der Pflege anfallende Schnittgut muss laut Knickverordnung zeitnah entfernt werden, sinnvollerweise im Frühjahr vor Beginn der Vogelbrutzeit.
Das Schnittgut wird als Brennstoff verwertet in Form von Hackschnitzeln – oder, bei größeren Stämmen, als Brennholz.
Hacken von Schnittgut und kleineren Stämmen
Wir übernehmen für unsere Kunden dazu
- vor Ort mit unseren mobilen Holzhackern das direkte Hacken von Schnittgut und Stämmen bis 68 cm Durchmmesser sowie
- den Abtransport mit geeigneten Transportfahrzeugen, z.B. in unser Holzhackschnitzellager.
Fotos: Tako Bannas, Kim Osterkamp, Christina Roth
Ihre Ansprechpartner bei Blunk
für die fachgerechte Knickpflege & Verwertung
Schleswig-Holstein
Markus Wiehl
Telefon (04323) 90 70 43
m.wiehl@blunk-gruppe.de
Mecklenburg-Vorpommern
Michael Köpke
Telefon (038452) 22 00 32
m.koepke@blunk-gruppe.de
Brandenburg & östliches Vorpommern
Marcus Becker
Telefon (033331) 784 13
m.becker@blunk-gruppe.de
Sachsen-Anhalt, Niedersachsen
Helge Witt
Telefon (039202) 844 37 55
h.witt@blunk-gruppe.de